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NPD-Verbotsantrag: Unterlagen der Länder bei Gericht eingegangen

Karlsruhe (dpa) - Im NPD-Verbotsverfahren sind die vom Bundesverfassungsgericht geforderten weiteren Unterlagen der Länder fristgerecht in Karlsruhe eingegangen. Das teilte ein Sprecher des   Gerichts auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Zweite Senat hatte die Länder im März aufgefordert, bis zum 15. Mai klare Beweise für den Abzug von V-Leuten aus den NPD-Führungszirkeln vorzulegen. Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

15.05.2015 UPDATE: 15.05.2015 09:56 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Im NPD-Verbotsverfahren sind die vom Bundesverfassungsgericht geforderten weiteren Unterlagen der Länder fristgerecht in Karlsruhe eingegangen. Das teilte ein Sprecher des   Gerichts auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Zweite Senat hatte die Länder im März aufgefordert, bis zum 15. Mai klare Beweise für den Abzug von V-Leuten aus den NPD-Führungszirkeln

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