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Gericht bestätigt Verbot des Straßenstrichs in ganz Dortmund

Dortmund (dpa) - Prostitution auf dem Straßenstrich in Dortmund bleibt verboten. Eine entsprechende Entscheidung der Stadtverwaltung und der Bezirksregierung Arnsberg hat das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. Damit kassierte der 5. Senat des Gerichts die Entscheidung der Vorinstanz. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte ein räumlich begrenztes Verbot des Straßenstrichs in der Dortmunder Nordstadt aus Gründen des Jugendschutzes zwar gebilligt, eine Ausweitung auf das gesamte Gebiet Dortmunds aber abgelehnt.

11.08.2015 UPDATE: 11.08.2015 14:51 Uhr 15 Sekunden

Dortmund (dpa) - Prostitution auf dem Straßenstrich in Dortmund bleibt verboten. Eine entsprechende Entscheidung der Stadtverwaltung und der Bezirksregierung Arnsberg hat das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. Damit kassierte der 5. Senat des Gerichts die Entscheidung der Vorinstanz. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte ein räumlich begrenztes Verbot des Straßenstrichs in der

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