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Gericht beschäftigt sich mit Facebook-Daten

Berlin (dpa) - Muss Facebook den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu dessen Benutzerkonto verschaffen? Diese Frage beschäftigt heute das Berliner Kammergericht. Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 unter bislang ungeklärten Umständen ums Leben gekommen war. Die Eltern erhoffen sich von den Chat-Nachrichten oder Chronik-Einträgen des in einen "Gedenkzustand" versetzten Accounts Rückschlüsse auf die Todesumstände des Teenagers. In erster Instanz hatte das Berliner Landgericht im Sinne der Klägerin entschieden.

25.04.2017 UPDATE: 25.04.2017 04:01 Uhr 17 Sekunden

Berlin (dpa) - Muss Facebook den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu dessen Benutzerkonto verschaffen? Diese Frage beschäftigt heute das Berliner Kammergericht. Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 unter bislang ungeklärten Umständen ums Leben gekommen war. Die Eltern erhoffen sich von den Chat-Nachrichten oder Chronik-Einträgen des in einen "Gedenkzustand" versetzten

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