Fahrverbot künftig als Sanktion bei allen Straftaten möglich
Berlin (dpa) - Straftätern droht in Zukunft der Entzug ihres Führerscheins. Während diese Sanktion bislang ausschließlich bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, ist ein Fahrverbot als Nebenstrafe künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich. Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte heute den Bundesrat. Die Höchstdauer des Fahrverbots wird gleichzeitig von drei Monaten auf sechs Monate erhöht.
Berlin (dpa) - Straftätern droht in Zukunft der Entzug ihres Führerscheins. Während diese Sanktion bislang ausschließlich bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, ist ein Fahrverbot als Nebenstrafe künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich. Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte heute den Bundesrat. Die Höchstdauer des Fahrverbots wird gleichzeitig von drei Monaten auf sechs
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