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"Bunte" muss Michael Schumacher 50 000 Euro Entschädigung zahlen

Hamburg (dpa) - Wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte muss die "Bunte" 50 000 Euro Entschädigung an Michael Schumacher zahlen. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts entschied außerdem, dass die Zeitschrift die Prozesskosten zu 65 Prozent und die Abmahnkosten in Höhe von 950 Euro tragen muss. Die "Bunte" hatte im Dezember 2015, zwei Jahre nach dem schweren Skiunfall des Ex-Formel-1-Weltmeisters, auf ihrer Titelseite berichtet: "Es ist mehr als ein Weihnachtswunder - Michael Schumacher kann wieder gehen." Die Vorsitzende Richterin sagte: "Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist."

05.05.2017 UPDATE: 05.05.2017 11:01 Uhr 18 Sekunden

Hamburg (dpa) - Wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte muss die "Bunte" 50 000 Euro Entschädigung an Michael Schumacher zahlen. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts entschied außerdem, dass die Zeitschrift die Prozesskosten zu 65 Prozent und die Abmahnkosten in Höhe von 950 Euro tragen muss. Die "Bunte" hatte im Dezember 2015, zwei Jahre nach dem schweren Skiunfall des

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