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BGH: Versorger müssen Gas im Kundeninteresse günstig einkaufen

Karlsruhe (dpa) - Energieversorger sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet, im Interesse ihrer Tarifkunden die eigenen Kosten für den Gasbezug niedrig zu halten. Sie müssen nach Möglichkeit die günstigste Beschaffungsalternative wählen, wie aus der Entscheidung hervorgeht. Eine Kundin, die sich gegen mehrere Preiserhöhungen ihres regionalen Versorgers wehrt, erzielte damit zumindest einen Etappensieg. Das Landgericht in der Vorinstanz muss den Fall nun noch einmal verhandeln.

06.04.2016 UPDATE: 06.04.2016 15:36 Uhr 15 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Energieversorger sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet, im Interesse ihrer Tarifkunden die eigenen Kosten für den Gasbezug niedrig zu halten. Sie müssen nach Möglichkeit die günstigste Beschaffungsalternative wählen, wie aus der Entscheidung hervorgeht. Eine Kundin, die sich gegen mehrere Preiserhöhungen ihres regionalen Versorgers wehrt, erzielte damit

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