Was rät die Polizei im Fall von häuslicher Gewalt?

03.04.2020 UPDATE: 05.04.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden

Was rät die Polizei im Fall von häuslicher Gewalt? Das Polizeipräsidium Mannheim gibt folgende wichtige Hinweise:

"Für all diejenigen, die befürchten, Opfer von Gewalt zu werden, stellt die Polizei unter www.polizei-beratung.de/ opferinformationen/ haeusliche-gewalt/ konkrete Handlungsalternativen sowie Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten und weiteren Beratungsstellen zur Verfügung. Sollte sich jemand in einer akuten Gewaltsituation befinden, kann er die Polizei jederzeit über die Notrufnummer 110 erreichen.

Falls ein Telefonat in der Situation nicht möglich ist oder Menschen eine Sprach- oder Hörbehinderung haben, kann auch per Nothilfe-SMS unter der Nummer 01 52 21 80 71 10 polizeiliche Hilfe gerufen werden. Die wichtigsten Informationen für ein zeitnahes Einschreiten der Polizei sind hierbei der Name der Absenderin oder des Absenders, was geschehen ist und wo genau sich die Person befindet. Es ist wichtig, dass nach Möglichkeit die vollständige Adresse sowohl mit der Benennung von Straße und Hausnummer als auch die Stadt angegeben werden, zu welcher Hilfe gerufen wird.

Häusliche Gewalt geht auch immer zu Lasten von Kindern, die im gemeinsamen Haushalt leben und (physische und psychische) Gewalthandlungen beobachten müssen. Oftmals ist die enge Bezugsperson Opfer dieser Gewalttaten.

Die Folgen für die Kinder können in solchen Fällen gravierend sein und reichen von Schlafstörungen bis hin zu Entwicklungsstörungen. Im Einzelfall kann hier durchaus auch eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Ansprechpartner bei diesen Fragen wären der Rhein-Neckar-Kreis oder das Kinderschutzzentrum Heidelberg.

Wichtig ist, sich rechtzeitig jemandem anzuvertrauen. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Der Kontakt zu vertrauten Personen und der Mut, mit ihnen über solche Situationen zu sprechen, können einer betroffenen Person auch die Kraft geben, sich professioneller Hilfe zu bedienen und nötigenfalls die Polizei einzuschalten. Speziell geschulte Beamte beim Polizeipräsidium Mannheim werden sich dann zielorientiert und opfersensibel der geschilderten Probleme annehmen.

Im Notfall raten wir dazu, lieber zu früh als zu spät die Polizei einzuschalten unter Notruf 110."

Info: Als Ansprechpartner empfiehlt das Polizeipräsidium auch die Beratungs- und Koordinierungsstelle Psychosoziale Notfallversorgung Rhein-Neckar (BeKo Rhein-Neckar), Telefon 0 62 21/7 39 21 16, Internet www.beko-rn.de. (heb)