Gerichte in Hessen halten vorerst an Maskenpflicht fest
In den Gebäuden der Amts- und Landgerichte in Hessen sowie im Oberlandesgericht Frankfurt gilt auch nach Aufhebung der meisten Corona-Maßnahmen am Wochenende vorerst weiter eine Maskenpflicht. In Fluren, Fahrstühlen und Treppenhäusern müsse eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden, teilte der Präsident des Oberlandesgericht Frankfurt, Roman Poseck, am Donnerstag nach Beratungen mit den Präsidenten der Amts- und Landgerichte mit. Entsprechende Anordnungen würden von den Gerichten erlassen. Im Sitzungssaal entscheide darüber wie bisher die Richterin oder der Richter. Aufgehoben wird hingegen die Corona-Abstandsregel.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - "Der Schutz der Verfahrensbeteiligten und der Bediensteten vor Infektionsrisiken hat weiter hohe Priorität. Masken sind dabei für uns das Sicherheitsinstrument Nummer eins, um die Beteiligten zu schützen und die Handlungsfähigkeit der Gerichte auch in den nächsten Wochen zu gewährleisten", sagte Poseck. Es werde künftig fortlaufend geprüft, ob die Maßnahme noch
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