leimbach-hint
> Der Leimbach ist ab der Einmündung des Waldangelbachs in Wiesloch ein Gewässer 1. Ordnung und fällt in die Verantwortung des Landes. Die jetzt gestartete Maßnahme ist eine von fünf zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und der ökologischen Aufwertung. Das Hochwasserrückhaltebecken in Nußloch wurde 2000 fertiggestellt, die Verbreiterung des Hardtbachs zwischen Walldorf und Oftersheim
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