Hintergrund Orange Wine

12.11.2018 UPDATE: 22.11.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde

Orange Wine wurde als Begriff im Jahr 2004 von einem britischen Weinimporteur geprägt und bezeichnet Weißweine, die wie Rotweine auf der Maische, also mit den Beerenhäuten, vergoren werden. Durch die Maischegärung gelangen mehr Phenole, das sind Tannine und andere Aromen, in den Wein. Die orange Farbe entsteht vor allem durch Extraktion von Farbstoffen aus den Beerenhäuten und durch die Oxidation der Phenole, was durch den Verzicht auf Schwefelung verstärkt werden kann und die Weine stabilisiert.

Naturwein entstand als Weinbezeichnung Anfang des 20. Jahrhunderts und bedeutete den Verzicht auf die Zuckerung (Chaptalisation) von Mosten. Der Begriff wurde im Weingesetz von 1971 durch Prädikatswein ersetzt. Weine mit Prädikat, also Kabinett, Spätlese etc., dürfen im Most-Stadium nicht mit Zucker (zur Erhöhung des Alkoholgehalts) angereichert werden. Da die Bezeichnung Naturwein weingesetzlich nicht geregelt und als werbliches Attribut verboten ist, spricht man heute von "Natural Wine", "Raw Wine", naturreinem oder authentischem Wein.

Es gibt derzeit keine gesetzlichen oder andere verbindlichen Regelungen für die neuen Naturweine. Eine Orientierung ist die wichtigste Messe für Naturweine, die "Raw Wine", die jedes Jahr in London, Berlin, New York und Los Angeles stattfindet. Alle bei Raw Wine präsentierten Weine müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

- Biologische oder biodynamische Bewirtschaftung.

- Die Trauben müssen von Hand gelesen werden.

- Spontane Gärung ohne Zusatz von Hefen, außer bei der zweiten Gärung von Schaumweinen.

- Keine Zusätze zum Most, also keine Zuckerung, keine Säuerung, keine Enzyme, Vitamine etc. Erlaubt ist nur eine minimale Zugabe von Schwefeldioxid.

- Weitgehender Verzicht auf Filtration oder Schönung. Keine Pasteurisierung.

- Keine massiven Eingriffe bei der Weinherstellung wie Umkehrosmose (Mostkonzentration).