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AfD scheitert mit Klage wegen Liste für Sachsen-Wahl

Karlsruhe (dpa) - Die AfD Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Nach einer Entscheidung des Landeswahlausschusses dürfen bei der Wahl am 1. September nur die ersten 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Beanstandet wurde, dass die AfD ihre Kandidaten bei zwei getrennten Parteitagen bestimmt hatte. Die AfD hatte von einem Komplott gesprochen, um sie als politischen Mitbewerber zu schwächen.

24.07.2019 UPDATE: 24.07.2019 09:53 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Die AfD Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Nach einer Entscheidung des Landeswahlausschusses dürfen bei der Wahl am 1. September nur die ersten 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Beanstandet wurde, dass die

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