Nach Unfalltod von "Natenom" Strafbefehl gegen Pkw-Fahrer
Ein Radaktivist stirbt durch einen Autounfall. Er hatte nichts falsch gemacht, so die Staatsanwaltschaft. Sie erlässt Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen den Autofahrer. Bleibt es dabei?
![Gedenkstelle für bei Unfall gestorbenen Radaktivisten Gedenkstelle für bei Unfall gestorbenen Radaktivisten](/cms_media/module_img/3510/1755487_1_detail_Nach_dem_Unfalltod_hat_die_Staatsanwaltschaft_einen_Strafbefehl_gegen_den_Autofahrer_erlassen._Archivfoto_.jpeg)
Pforzheim (dpa/lsw) - Acht Monate nach dem Unfalltod des unter dem Namen "Natenom" weithin bekannten Fahrrad-Aktivisten Andreas Mandalka hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Autofahrer erlassen. Am 30. Januar war es auf der Landesstraße 574 bei Neuhausen (Enzkreis) zum Zusammenstoß des Wagens eines heute 78-Jährigen mit dem 43 Jahre alten Radfahrer
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