Oberverwaltungsgericht kippt Beherbergungsverbot im Norden
Nun auch im Norden: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat das sogenannte Beherbergungsbergungsverbot für Touristen aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen gekippt. Es folgt damit Entscheidungen in anderen Ländern.

Schleswig (dpa) - Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das sogenannte Beherbergungsverbot von Touristen aus inländischen Corona-Hotspots gekippt.
Es werde bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt, teilte das OVG am Freitag mit. Das Gericht in Schleswig gab damit Eilanträgen von zwei Hotelbetreibern aus Rostock statt, die auch mehrere Häuser in
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