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OLG: Tanzfläche darf nicht rutschig sein: Disko muss zahlen

Diskotheken müssen nach einem Gerichtsurteil sicherstellen, dass auf ihren Tanzflächen möglichst gefahrlos getanzt werden kann. Die Tanzfläche müsse regelmäßig auf Getränkepfützen oder Scherben kontrolliert werden, hieß es in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. Das Gericht verurteilte die Betreiberin einer Diskothek im Neckar-Odenwald-Kreis zur Erstattung von Behandlungskosten und Krankengeld in Höhe von 37.000 Euro. Eine Besucherin war im Dezember 2017 am Rand der Tanzfläche auf einer Getränkepfütze ausgerutscht. Sie erlitt beim Sturz Knochenbrüche am Sprunggelenk und am Schienbeinkopf und musste mehrfach operiert werden. Die Frau war deshalb über zwei Wochen im Krankenhaus.

25.03.2022 UPDATE: 25.03.2022 15:51 Uhr 39 Sekunden
Justitia
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel.

Karlsruhe (dpa/lsw) - Laut OLG muss nicht ständig ein Mitarbeiter mit Bodenwischer über die Tanzfläche laufen, um Getränkepfützen oder Scherben zu beseitigen. "Eine effektive Kontrolle des Fußbodens in gewissen Zeitabständen ist jedoch notwendig." Diese fehlte nach Feststellung des Gerichts in der Disko, obwohl Getränke auf der Tanzfläche erlaubt waren und damit gerechnet werden musste, dass

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