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Karlsruhe verlangt Zurückhaltung im Parteienstreit

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Bundesminister dürfen sich im Wettbewerb der Parteien nicht auf die Autorität ihres Amtes oder die Ausstattung ihres Ministeriums stützen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem von der AfD angestrengten Verfahren gegen Bildungsministerin Johanna Wanka entschieden. Die Richter bescheinigten Wanka, gegen das Grundgesetz verstoßen zu haben. Die Bundesregierung dürfe sich zwar gegen Vorwürfe wehren, hieß es, allerdings müsse sie dabei sachlich bleiben. Wanka hatte 2015 eine "Rote Karte" für die AfD gefordert. Damit reagierte sie auf einen Demonstrationsaufruf der Partei.

27.02.2018 UPDATE: 27.02.2018 16:23 Uhr 19 Sekunden

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Bundesminister dürfen sich im Wettbewerb der Parteien nicht auf die Autorität ihres Amtes oder die Ausstattung ihres Ministeriums stützen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem von der AfD angestrengten Verfahren gegen Bildungsministerin Johanna Wanka entschieden. Die Richter bescheinigten Wanka, gegen das Grundgesetz verstoßen zu haben. Die Bundesregierung

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