Obstdiebstahl-Info
Wer von den Trauben am Obststand probiert oder vom Obstbaum am Straßenrand nascht, begeht damit bereits Diebstahl - wenn auch in geringem Umfang. Bis Mitte der 1970er-Jahre galt das Entwenden von "Nahrungs- und Genussmitteln in geringer
Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verzehr" als Mundraub und war im Strafgesetzbuch geregelt. Da es sich juristisch gesehen nur um eine
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