Hintergrund leimen bebauung

16.12.2016 UPDATE: 16.12.2016 06:00 Uhr 32 Sekunden

> Für die Bebauung von Grundstücken sind zwei Vorgaben von überragender Bedeutung: die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ). Die Grundflächenzahl legt prozentual fest, wie sehr ein Grundstück überbaut werden darf. Gilt eine GRZ von 0,5 bei einem Neubaugrundstück von 1000 Quadratmetern, dürfen 500 Quadratmeter überbaut werden - der Rest muss von Hochbauten frei gehalten werden. Die Geschossflächenzahl (GFZ) legt fest, wie viele Quadratmeter in einem Gebäude - bezogen auf die Grundstücksgröße - entstehen dürfen. Beim vorgenannten Grundstück von 1000 Quadratmetern und einer GFZ von 1,0 dürfte das zu errichtende Gebäude bei seinen Vollgeschossen ebenfalls über eine Fläche von 1000 Quadratmetern verfügen. Bei einem laut GRZ zulässigen Baufenster von 500 Quadratmetern ergäbe dies zwei Vollgeschosse. Würde die Bebauungsfläche auf 250 Quadratmeter reduziert werden, dürfte - ohne weitere Bauvorschriften - vierstöckig gebaut werden. fre