Hintergrund leimen bebauung
> Für die Bebauung von Grundstücken sind zwei Vorgaben von überragender Bedeutung: die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ). Die Grundflächenzahl legt prozentual fest, wie sehr ein Grundstück überbaut werden darf. Gilt eine GRZ von 0,5 bei einem Neubaugrundstück von 1000 Quadratmetern, dürfen 500 Quadratmeter überbaut werden - der Rest muss von Hochbauten frei gehalten
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