Hintergrund angefochtene Bürgermeisterwahl Meckesheim Amtsverweser

18.07.2016 UPDATE: 18.07.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 22 Sekunden

Wenn es zu einer Klage kommt, gibt es mehrere Möglichkeiten

Meckesheim. (cm) "Eine Wahlanfechtung kommt nicht gerade häufig vor", sagt Silke Hartmann, die Sprecherin des Landratsamtes in Heidelberg. Den letzten Fall im Rhein-Neckar-Kreis gab es vor etwa achteinhalb Jahren in Edingen-Neckarhausen. Hier sei der Gegenkandidat des Amtsinhabers bis vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gezogen, was sich fast zwei Jahre hingezogen habe, so Hartmann. In dieser Zeit sei der Amtsinhaber als Amtsverweser eingesetzt gewesen. Ähnlich könnte es auch in Meckesheim laufen, wenn es zu einer zeitaufwändigen Klage kommt und es ab dem 1. Oktober keinen rechtmäßig gewählten Bürgermeister mehr gibt.

Nach Angaben des Kommunalrechtsamtes kann der Gemeinderat laut Gemeindeordnung einen Amtsverweser einsetzen, muss es aber nicht. Auch könne der stellvertretende Bürgermeister - das ist Hans Sonnentag - die Geschäfte weiterführen. Amtsverweser könne jede Person sein, die wählbar ist und vom Gemeinderat dafür als fähig betrachtet wird. So zum Beispiel auch der eigentlich gewählte Maik Brandt, der dafür auch zur Verfügung stehen würde, wie er sagte. Seine Amtszeit würde sich dadurch nicht verlängern. "Jetzt warten wir aber erst einmal ab, die Anfechtung bringt mich nicht aus der Ruhe." Die Situation sei "etwas dubios". "Ich komme mir vor, als hätte ich jemandem das Spielzeug weggenommen." Der Einspruch sei jedoch legitim und er akzeptiere ihn, so Brandt.

Könnte auch der abgewählte Hans-Jürgen Moos als Amtsverweser eingesetzt werden? Moos meint, dass er das kann. Das Landratsamt jedoch sagt Nein, da durch die Abwahl kein Vertrauensverhältnis mehr bestehe. Ob Moos diese Aufgabe überhaupt übernehmen würde, ließ er offen: "Dazu sage ich jetzt nichts."

Ein Amtsverweser ist eine Person, die das Amt des Bürgermeisters ausübt - falls keine regulär gewählte Person dies kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der bisherige Bürgermeister plötzlich erkrankt oder stirbt, oder wenn - wie es in Meckesheim geschehen könnte - wegen einer Wahlanfechtung oder einer Klage es keinen rechtmäßig gewählten Bürgermeister gibt. Ein Amtsverweser hat dieselben Rechte und Pflichten, darf aber im Gemeinderat nicht mit abstimmen. Der Begriff des Verwesers stammt übrigens aus dem Althochdeutschen: "firwesan" bedeutet "jemandes Stelle vertreten". cm