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Hintergrund Waffenrecht

04.08.2016 UPDATE: 04.08.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden

Waffenrecht: Küchenmesser, Morgenstern und Elektroschocker

Ein Küchenmesser mit langer Klinge ist am heimischen Herd völlig legitim. Ist man damit unterwegs, darf sie aber höchstens zwölf Zentimeter lang sein. Am Flughafen wird wiederum aus dem Handgepäck oft schon die Nagelfeile kassiert. Die Regeln, was neben waffenscheinpflichtigen Schusswaffen erlaubt ist, sind

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