Hintergrund Waffenrecht
Waffenrecht: Küchenmesser, Morgenstern und Elektroschocker
Ein Küchenmesser mit langer Klinge ist am heimischen Herd völlig legitim. Ist man damit unterwegs, darf sie aber höchstens zwölf Zentimeter lang sein. Am Flughafen wird wiederum aus dem Handgepäck oft schon die Nagelfeile kassiert. Die Regeln, was neben waffenscheinpflichtigen Schusswaffen erlaubt ist, sind
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