Hintergrund Waffenrecht

04.08.2016 UPDATE: 04.08.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden

Waffenrecht: Küchenmesser, Morgenstern und Elektroschocker

Ein Küchenmesser mit langer Klinge ist am heimischen Herd völlig legitim. Ist man damit unterwegs, darf sie aber höchstens zwölf Zentimeter lang sein. Am Flughafen wird wiederum aus dem Handgepäck oft schon die Nagelfeile kassiert. Die Regeln, was neben waffenscheinpflichtigen Schusswaffen erlaubt ist, sind kompliziert. Eine Auswahl:

Softair-Waffen: Bis zu einer Geschossenergie von 0,5 Joule frei verkäuflich. Aber: Man darf sie nicht mitführen. Viele Überfälle wurden mit solchen Waffen verübt - denn sie sehen täuschend echt aus.

Elektroschocker: erlaubt mit Prüfzeichen. Verbotene Geräte sind teils als Taschenlampe, Zigarettenschachtel, Schirm oder iPhone getarnt.

Schlagring: verboten. Als Accessoire an teuren Damenhandtaschen von Alexander McQueen: erlaubt. Zwei der Täschchen wurden am Münchner Flughafen sichergestellt. Experten gaben sie frei: keine Waffen.

Messer: Nach deutschem Recht verboten sind Faustmesser, Fallmesser, Butterflymesser - das sind Faltmesser mit schwenkbaren Griffen - und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausschnellt oder die mehr als 8,5 Zentimeter lang ist. Andere Taschenmesser sind erlaubt, auch Einhandmesser, deren Klinge mit einer Hand geöffnet werden kann. Für das Führen braucht es aber eine plausible Begründung.

Dolche, Schwerter, Wurfmesser und Säbel: Der Besitz ist ab 18 Jahren erlaubt. In der Öffentlichkeit darf man sie aber nicht mitnehmen, ebenso wie feststehende Messer mit einer Klinge über zwölf Zentimeter Länge. Ein Lippenstift mit Mini-Messerchen drin: erlaubt.

Dekorationswaffen: Alte Pistolen, die nicht mehr zum Schießen taugen: erlaubt. Sobald sie wieder funktionstüchtig gemacht werden, hängt es von der einzelnen Waffe ab.

Historische Waffen: Morgensterne und Kampfschlegel gab es seit dem Mittelalter. Der mit Zacken versehene Kopf ist an einem Stab oder an einer Kette befestigt. Zur Zierde im Wohnzimmer: erlaubt. In der Öffentlichkeit, auf Volksfesten oder bei Ritterspielen: verboten.

Totschläger: Mehr oder weniger die Weiterentwicklung des Morgensterns. Der Federstahl mit Gewicht vornedran bringt durch eine Art Peitscheneffekt die Wucht, einen Schädel zu zertrümmern. Im Internet erhältlich, aber nach dem deutschen Waffengesetz verboten. lsw