Hintergrund: Paragraf 86

(hgf) Haft bis zu drei Jahren sieht Paragraf 86 des Strafgesetzbuchs für die "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" vor. Dazu gehören aus der nationalsozialistischen Ära Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen, Grußformeln ("Sieg Heil") und Symbole wie das Hakenkreuz, ebenso Kampf- und Propagandalieder ("Die Fahne hoch"). Nicht strafbar sind dagegen Ersatzsymbole wie der Zahlencode 88 für "Heil Hitler", selbst wenn diese für die Szene eindeutig identifizierbar sind. Dies gelte auch für "Ruhm und Ehre der Waffen-SS", entschied das Bundesverfassungsgericht, weil nicht exakt die Sprüche der Hitlerjugend ("Blut und Ehre") und der Waffen-SS ("Meine Ehre heißt Treue") wiedergegeben worden seien.

03.09.2015 UPDATE: 03.09.2015 06:00 Uhr 22 Sekunden

(hgf) Haft bis zu drei Jahren sieht Paragraf 86 des Strafgesetzbuchs für die "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" vor. Dazu gehören aus der nationalsozialistischen Ära Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen, Grußformeln ("Sieg Heil") und Symbole wie das Hakenkreuz, ebenso Kampf- und Propagandalieder ("Die Fahne hoch"). Nicht strafbar sind dagegen Ersatzsymbole wie der Zahlencode 88 für "Heil Hitler", selbst wenn diese für die Szene eindeutig identifizierbar sind. Dies gelte auch für "Ruhm und Ehre der Waffen-SS", entschied das Bundesverfassungsgericht, weil nicht exakt die Sprüche der Hitlerjugend ("Blut und Ehre") und der Waffen-SS ("Meine Ehre heißt Treue") wiedergegeben worden seien.