Hintergrund Schwerpunktaktion Altstadt

08.11.2018 UPDATE: 08.11.2018 15:31 Uhr 24 Sekunden

Wichtige Parkregeln

In den Straßen muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern unbedingt freibleiben. Bis fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen sowie auf Sperrflächen und Grenzmarkierungen darf nicht geparkt werden.

Vor und gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten darf nicht geparkt werden, außer die Straße ist ausreichend breit.

An engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist das Parken nicht erlaubt und das Halten maximal drei Minuten.

Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs sind inklusive der An- und Abfahrbereiche freizuhalten.

Radverkehrsanalagen sind grundsätzlich freizuhalten, ebenso Gehwege, soweit das Parken nicht durch Beschilderung zugelassen ist.