Hintergrund Schottergärten
> Schottergärten definiert das Landesministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg in einer Antwort auf die "kleine Anfrage" von FDP/DVP als "großflächig mit Steinen bedeckte Gartenfläche, in welcher Steine das hauptsächliche Gestaltungsmittel sind". Aufheizung und mangelnde Verdunstung wirken sich negativ auf das Mikroklima aus, heißt es. Als schlecht für die Natur gelten sie, weil gerade Insekten und Vögel dort weder Nahrung noch Unterschlupf finden: "Pflanzen kommen nicht oder nur in geringer Zahl vor, wenn, dann oft durch strengen Formschnitt künstlich gestaltet", so das Ministerium.
"Als Steinmaterial kommen häufig gebrochene Steine mit scharfen Kanten zum Einsatz, es können aber auch Geröll, Kies oder Splitt verwendet werden. Die darunter liegende Humusschicht wird abgetragen, der verbleibende Grund wird entweder mit einem undurchlässigen Vlies oder einer wasserdurchlässigen Folie abgedeckt und die Fläche wird anstatt mit Blumen und Bäumen mit Kleinsteinen aufgefüllt." Das wiederum wirkt sich negativ auf das Schutzgut Boden aus.
Das Umweltministerium weist auch auf einen Umstand hin, der erklären könnte, wieso es überhaupt möglich war, die Landesbauordnung unterschiedlich auszulegen, und warum die Landesregierung sich zum expliziten Verbot der Schottergärten bewegt sah: Schottergärten seien abzugrenzen von "Stein- und Kiesgärten, bei denen die an den natürlichen Sonderstandort angepasste Vegetation im Vordergrund steht". Es gibt nämlich durchaus bekannte und beliebte Pflanzen, die an Extremstandorte wie das Hochgebirge angepasst sind und Steingärten brauchen, etwa Enzian oder Thymian. seb