Hintergrund Radikalenerlass
> Der "Radikalenerlass" wurde am 28. Januar 1972 von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und Ministerpräsidenten beschlossen. Vorgesehen war, dass Bewerber für den Staatsdienst auf ihre Verfassungstreue überprüft werden sollten. Die Ausgestaltung lag bei den Ländern. In Baden-Württemberg entschied sich die Regierung unter Ministerpräsident Hans Filbinger mit Innenminister Karl Schiess (beide
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+