Hintergrund Neckargemünd Radhaus Gemeindeordnung
> Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg regelt in Paragraf 35: "Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nicht-öffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern." Ob das "Radhaus am Rathaus" in Neckargemünd darunter fällt, will Ralph Adameit, Sprecher des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises, nicht abschließend
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