Hintergrund Maßregelvollzug Baden Württemberg

03.02.2022 UPDATE: 03.02.2022 20:30 Uhr 31 Sekunden

> Der Maßregelvollzug ist dafür da, psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter zu behandeln und gleichzeitig die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen. Infrage kommt diese Art der Unterbringung, wenn die Gerichte der Auffassung sind, dass die Beschuldigten wegen einer gravierenden psychischen Erkrankung oder Sucht voll oder teilweise schuldunfähig sind. Zudem muss das Gericht von der Heilungs- und Besserungschance überzeugt sein. Grundlage für diese Zuweisung sind die Paragrafen 63 und 64 im Strafgesetzbuch.

> In den vergangenen Jahren wurden immer häufiger Straftäter in den Maßregelvollzug gesteckt. Denn auch wenn eine Schuldunfähigkeit infolge einer Erkrankung nicht ausgeschlossen werden kann, können die Strafgerichte diese Paragrafen anwenden.

>Land baut Plätze aus: "Angefangen haben wir bei 997", sagt Michael Eichhorst vom Zentrum für Psychiatrie Calw. Aktuell gebe es 1300, benötigt würden 1400. Mit der Reform des Paragrafen 64 hofft er auf Entlastung.