Hintergrund Krankenhausreform

17.05.2024 UPDATE: 16.05.2024 04:00 Uhr 59 Sekunden

Die Krankenhausreform

> Neue Vergütung: Grundlegend geändert werden soll das vor 20 Jahren eingeführte System mit Pauschalen pro Behandlungsfall (Fallpauschalen). Künftig gibt es einen festen Sockel von 60 Prozent der Vergütung allein dafür geben, dass Kliniken eine Grundausstattung mit Personal und Geräten für bestimmte Leistungen vorhalten. Extra-Zuschläge geben soll es für Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Intensiv- und Unfallmedizin, spezielle Schlaganfall-Stationen und Notfallversorgung.

> Die Steuerung: Die einzelnen Bundesländer legen "Leistungsgruppen" fest. Ausgangspunkt sollen 65 Gruppen sein – etwa "OPs an der Wirbelsäule" oder "Leukämie". Strikte Qualitätsvorgaben sollen bewirken, dass etwa Krebsbehandlungen nur noch in Kliniken mit Spezialkenntnissen stattfinden.

> Kleine Kliniken: Die Vorhaltevergütung soll auch eine Existenzsicherung für kleinere Häuser gerade in ländlichen Regionen schaffen. Generell soll jedoch die aktuelle Zahl von 1700 Krankenhäusern (Stand 2024) reduziert werden. Grund: In keinem EU-Land stehen so viele Krankenhausbetten pro Einwohner zur Verfügung, wie in Deutschland. Auch die Verweildauer von sieben Tagen ist überdurchschnittlich lang.

> Finanzspritzen: Die Lohnkosten für alle Beschäftigten tragen die Krankenkassen schon von diesem Jahr an nicht mehr nur zur Hälfte, sondern vollständig. Ein "Transformationsfonds" soll mit 50 Milliarden Euro gespeist werden, um den Übergang bis 2035 zu finanzieren.

> Widerstand der Länder: Lauterbach treibt den Gesetzentwurf ohne die Beteiligung der Bundesländer voran – was ein Affront ist, denn die Länder sind für die Kliniken verantwortlich. Nicht nur der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha (Grüne), sagte, der Entwurf werde "maximal bearbeitet". Die unionsregierten Länder reagierten ähnlich. Halten die Länder den Entwurf im Bundesrat bis Sommer 2025 auf, scheitert Lauterbachs Entwurf. we

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