Hintergrund Krankenhausreform
Die Krankenhausreform
> Neue Vergütung: Grundlegend geändert werden soll das vor 20 Jahren eingeführte System mit Pauschalen pro Behandlungsfall (Fallpauschalen). Künftig gibt es einen festen Sockel von 60 Prozent der Vergütung allein dafür geben, dass Kliniken eine Grundausstattung mit Personal und Geräten für bestimmte Leistungen vorhalten. Extra-Zuschläge
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