Hintergrund Kostenerstattung Therapie

30.08.2023 UPDATE: 29.08.2023 06:00 Uhr 26 Sekunden

Tipps von Elke Kumar zum Kostenerstattungsverfahren

> Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen und Situation beschreiben.

> Um die Organisation eines zeitnahen Therapieplatzes bitten, wenn man selbst vor Ort nicht weiterkommt.

> Falls freie Kapazitäten in einer Privatsprechstunde vorhanden sind, darüber die Krankenkasse informieren.

> Kann die Krankenkasse keinen Therapieplatz in einer Kassenpraxis vermitteln, kann man sie um ein Kostenerstattungsverfahren bitten, um keine Zeit zu verlieren und möglichst schnell mit der Behandlung zu beginnen.

> Wenn die Bedingungen im Einzelfall schriftlich geklärt sind, vereinbart man Therapietermine innerhalb der Zeitfenster einer Privatsprechstunde. Man tritt rechtlich als Selbstzahler auf. Es wird eine ärztliche Verordnung/ein Rezept benötigt.

> Bei der Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung der therapiebedingten Rechnungsbeträge einreichen. ans