Hintergrund - Anspruch auf Notbetreuung
> Anspruch auf Notbetreuung haben alle Kita-Kinder und Schüler bis zur 7. Klasse, sofern ihre Eltern bei ihren Arbeitgebern als "unabkömmlich" gelten. In den meisten Betreuungseinrichtungen wird als Nachweis eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers verlangt. Dies gilt nicht nur – wie noch im Frühjahr-Lockdown – für "systemrelevante" Berufe, sondern ist branchenunabhängig. Neu ist auch, dass "Präsenzpflicht" bei der Arbeit nicht mehr entscheidend ist: Auch Kinder, deren Eltern im Homeoffice beruflich tätig sind, haben ein Recht auf Notbetreuung. luw