Hintergrund - Anspruch auf Notbetreuung
> Anspruch auf Notbetreuung haben alle Kita-Kinder und Schüler bis zur 7. Klasse, sofern ihre Eltern bei ihren Arbeitgebern als "unabkömmlich" gelten. In den meisten Betreuungseinrichtungen wird als Nachweis eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers verlangt. Dies gilt nicht nur – wie noch im Frühjahr-Lockdown – für "systemrelevante" Berufe, sondern ist
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