Grundgesetz-kunstfreiheit
Die Grundrechte: Art. 5
"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
(Abs. 3)
Die Grundrechte: Art. 5
"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
(Abs. 3)