Plus Gerichtsentscheidung

BGH: Desinfektionsmittel nicht als "hautfreundlich" bewerben

Desinfektionsmittel sollen Viren und Bakterien töten. Beworben werden solche Produkte aber oft mit deutlich positiven Begriffen. Doch das hat Grenzen.

10.10.2024 UPDATE: 10.10.2024 11:23 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden
BGH
In Corona-Hochzeiten erfreuten sich Desinfektionsmittel größter Beliebtheit. Ein Streit um Werbung für ein Produkt von dm hat nicht nur den BGH beschäftigt. (Archivbild)

Karlsruhe (dpa) - Desinfektionsmittel dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht als "hautfreundlich" beworben werden. Diese Angabe hebe eine positive Eigenschaft hervor, wodurch Risiken verharmlost werden könnten, erklärte der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Die Verwendung des Begriffs in diesem Kontext sei deswegen unzulässig, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. (Az. I

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