BGH: Desinfektionsmittel nicht als "hautfreundlich" bewerben
Desinfektionsmittel sollen Viren und Bakterien töten. Beworben werden solche Produkte aber oft mit deutlich positiven Begriffen. Doch das hat Grenzen.

Karlsruhe (dpa) - Desinfektionsmittel dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht als "hautfreundlich" beworben werden. Diese Angabe hebe eine positive Eigenschaft hervor, wodurch



