BGH: Desinfektionsmittel nicht als "hautfreundlich" bewerben
Desinfektionsmittel sollen Viren und Bakterien töten. Beworben werden solche Produkte aber oft mit deutlich positiven Begriffen. Doch das hat Grenzen.
Karlsruhe (dpa) - Desinfektionsmittel dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht als "hautfreundlich" beworben werden. Diese Angabe hebe eine positive Eigenschaft hervor, wodurch Risiken verharmlost werden könnten, erklärte der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Die Verwendung des Begriffs in diesem Kontext sei deswegen unzulässig, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. (Az. I
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