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Gericht: DWD darf Wetter-App nicht kostenlos anbieten

Bonn (dpa) - Der Deutsche Wetterdienst darf seine "WarnWetter-App" für das Smartphone aus Wettbewerbsgründen nicht kostenlos anbieten. Die seit 2015 angebotene App verbreite nicht nur amtliche Warnungen, sondern informiere umfassend über das Wetter, entschied das Landgericht Bonn. Deshalb müsse der DWD eine Vergütung verlangen. Geklagt hatte ein privater Wetteranbieter aus Bonn, der seine App wahlweise mit Werbung oder gegen Entgelt anbietet. Er sieht in dem kostenlosen Konkurrenzangebot eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

15.11.2017 UPDATE: 15.11.2017 17:48 Uhr 17 Sekunden

Bonn (dpa) - Der Deutsche Wetterdienst darf seine "WarnWetter-App" für das Smartphone aus Wettbewerbsgründen nicht kostenlos anbieten. Die seit 2015 angebotene App verbreite nicht nur amtliche Warnungen, sondern informiere umfassend über das Wetter, entschied das Landgericht Bonn. Deshalb müsse der DWD eine Vergütung verlangen. Geklagt hatte ein privater Wetteranbieter aus Bonn, der seine App

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