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Fauler Pelz Hintergrund

25.07.2023 UPDATE: 25.07.2023 20:05 Uhr 29 Sekunden

Maßregelvollzug: Dabei handelt es sich um die freiheitsentziehende Unterbringung von psychisch kranken oder suchtkranken Straftätern.

Paragraf 64 Strafgesetzbuch: Er regelt die Unterbringung von suchtkranken Straftätern in einer Entziehungsanstalt. Dabei geht es um Straftäter, die aufgrund einer Suchterkrankung kriminell geworden sind oder ihre Taten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen haben. Die Gerichte sollen diese Form der Unterbringung nur anordnen, wenn konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht. Im "Faulen Pelz" wird dieser Personenkreis untergebracht werden – und keine psychisch Kranken.

Etwa 1400 Personen befinden sich derzeit in Baden-Württemberg im Maßregelvollzug. Etwa 70 Personen warten derzeit in einem Gefängnis auf einen Therapieplatz. Wenn sie diesen nicht bekommen, könnten sie ihre Freilassung beantragen. Derzeit wird eine neue Einrichtung in Schwäbisch Hall gebaut, die das Heidelberger Provisorium im Sommer 2025 ablösen soll. hob