Verfassungsgericht erlaubt Beteiligung am Corona-Aufbaufonds der EU

Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden dagegen zurück.

06.12.2022 UPDATE: 06.12.2022 10:09 Uhr 7 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden dagegen zurück.

© dpa-infocom, dpa:221206-99-797197/1

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