Bund und Länder: Kontakte in Öffentlichkeit drastisch beschränken

Berlin (dpa) - Bund und Länder wollen angesichts dramatisch steigender Corona-Infektionszahlen den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung über diese Einigung berichtet.

28.10.2020 UPDATE: 28.10.2020 15:48 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Bund und Länder wollen angesichts dramatisch steigender Corona-Infektionszahlen den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung über diese Einigung berichtet.

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