Dekan Johannes Balbach (l.) und Dekanatsreferent Christian Richter wissen, wie schwer die Einschnitte für die Gläubigen sind. Sie möchten den Menschen aber in dieser schwierigen Zeit dennoch so gut es geht beiseite stehen. Foto: Rüdiger Busch
Neckar-Odenwald-Kreis. (rüb) Im Katholischen Dekanat Mosbach-Buchen finden ab sofort keine Gottesdienste mehr statt. Die zehn Seelsorgeeinheiten des Dekanats setzen damit die Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel vom Montagabend umgehend um. Davon betroffen sind auch die Erstkommunion und die Festgottesdienste zu Ostern. Dies beschlossen die Leiter der Seelsorgeeinheiten am Dienstagvormittag bei einem Treffen in Buchen. Anschließend stellten Dekan Johannes Balbach und Dekanatsreferent Christian Richter die Beschlüsse im Gespräch mit der RNZ vor.
"Wir möchten in diesen schwierigen Zeiten auch ohne Gottesdienste für die Menschen da sein und ihnen als als Ansprechpartner zur Seite stehen", bekräftigt Dekan Balbach. Klar ist aber, dass sich diese seelsorgerische Unterstützung in erster Linie auf das Telefon oder E-Mails beschränken wird, da persönliche Kontakte bekanntlich, so weit es geht, vermieden werden sollen. Trotzdem möchte die Kirche vor allem älteren und kranken Menschen die notwendige Zuwendung zuteil werden lassen. "Die Menschen leiden sehr, wenn die Sozialkontakte fehlen", weiß Pfarrer Balbach und denkt hier vor allem an Alleinlebende. Über die Homepage, über Telefon und Internet oder über per Livestream übertragene Gottesdienste soll der Kontakt zu den Menschen gehalten werden.
Die Einschnitte seien schmerzhaft – vor allem, dass das Osterfest als höchstes Fest der Christenheit nicht wie gewohnt begangen werden kann, beschäftigt den Dekan. Er erkennt aber gleichzeitig die Notwendigkeit: "Wir als Kirche sind nicht aus der Welt, sondern wir orientieren uns eins zu eins an den Vorgaben von Bund, Land, Landkreis und Stadt."
Nachfolgend ein Überblick über die Auswirkungen der Coronakrise auf das katholische Dekanat:
> Gottesdienste: Bis auf Weiteres werden ausnahmslos alle liturgischen Feiern abgesagt. Auch die Festgottesdienste zu Ostern sind davon betroffen.
> Kirchen bleiben offen: "Auch wenn es keine Gottesdienste mehr gibt, werden wir die Kirchen nicht schließen", stellt Dekan Balbach klar. Gläubige können die Gotteshäuser also unverändert zum persönlichen Gebet aufsuchen.
> Erstkommunion: Die Erstkommunion und alle Vorbereitungstreffen und -veranstaltungen sind abgesagt. "Die Erstkommunion soll zum gegebenen Zeitpunkt, wenn sich die Situation entspannt hat, nachgeholt werden", erklärt Dekan Balbach und zwar an verschiedenen Sonntagen in den einzelnen Gemeinden. Die Feiern sollen in Art und Umfang den ursprünglich geplanten Festgottesdiensten entsprechen. Wann es soweit ist, lässt sich derzeit natürlich noch nicht sagen: "Das wäre Kaffeesatzleserei", räumt Balbach ein.
> Firmung: Da die Firmung im Juni ansteht, wurde sie noch nicht abgesagt. Alle Vorbereitungsveranstaltungen zur Firmung sind aber bis auf Weiteres ausgesetzt.
> Taufen und Hochzeiten: Auch sie fallen unter das Verbot von Gottesdiensten und werden daher verschoben. Nottaufen werden aber weiterhin ermöglicht.
> Krankensalbung: Sowohl für die häusliche wie für die Krankensalbung im Krankenhaus oder im Pflegeheim gilt, dass sie nur nach Rücksprache mit Ärzten bzw. Pflegepersonal und unter Einhaltung von Schutzvorkehrungen durchgeführt werden kann. Wenn überhaupt können nur die engsten Angehörigen mit dabei sein.
> Regelmäßige Krankenbesuche und Hauskommunion: Diese Angebote werden bis auf Weiteres eingestellt.
> Beerdigungen: Trauerfeiern werden unter Beteiligung der engsten Angehörigen weiter stattfinden – "so lange es keine strengeren Vorschriften gibt", schränkt Dekan Balbach ein.
> Veranstaltungen in der Seelsorgeeinheit: Alle kirchlichen Veranstaltungen in der Seelsorgeeinheit werden ausgesetzt. Die kirchlichen Veranstaltungsräume werden komplett geschlossen – sowohl für kirchliche wie auch für private Veranstaltungen.
> Pfarrbüros: Alle Pfarrbüros sind bis auf Weiteres für Publikumsverkehr geschlossen. Die Pfarrbüros sind aber telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Gleiches gilt für die Seelsorger.
> Pfarrgemeinderatswahl: Anträge auf Briefwahl können noch bis zum heutigen Mittwoch, 12 Uhr, gestellt werden. Die Wahlunterlagen sind bis Sonntag, 22. März, 12 Uhr, abzugeben. Online kann noch bis Freitag, 20. März, gewählt werden: www.ebfr.de/pgr-wahl2020.