Plus Urlaub

Arbeitslose dürfen bis zu drei Wochen verreisen

Vermittlung hat immer Vorrang

22.07.2019 UPDATE: 22.07.2019 14:51 Uhr 49 Sekunden
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Wichtig für Arbeitslose, die ihren Sommerurlaub planen: Sie dürfen im Jahr bis zu drei Wochen "ortsabwesend" sein. Das gilt aber nur, wenn der zuständige Arbeitsvermittler dieser Abwesenheit schon