zurück UrlaubArbeitslose dürfen bis zu drei Wochen verreisenVermittlung hat immer Vorrang22.07.2019 UPDATE: 22.07.2019 14:51 Uhr 49 Sekunden Foto: dpa Wichtig für Arbeitslose, die ihren Sommerurlaub planen: Sie dürfen im Jahr bis zu drei Wochen "ortsabwesend" sein. Das gilt aber nur, wenn der zuständige Arbeitsvermittler dieser Abwesenheit schon