Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Warnstufe
Mit der "Warnstufe" werden in Baden-Württemberg zahlreiche Vorgaben verschärft. Ein Überblick über die zentralen Aspekte.

Von Sören S. Sgries
Stuttgart/Heidelberg. Seit diesem Mittwoch ist in Baden-Württemberg die sogenannte "Warnstufe" in Kraft – und damit in einigen Bereichen verschärfte Regeln. Doch was gilt genau?
Warum wurde die "Warnstufe" ausgerufen? Seit Oktober gilt in Baden-Württemberg ein dreistufiges System, das die Corona-Maßnahmen regelt. In der Basisstufe gelten recht lockere Regeln – als Schutzmaßnahmen greifen hier vor allem die Maskenpflicht im ÖPNV und in vielen Bereichen die 3G-Regel, wonach ein Genesenen- oder Impfnachweis bzw. ein negativer Coronatest vorausgesetzt wird. Für eine Hochstufung sind nicht mehr die Sieben-Tage-Inzidenzen relevant, sondern die Hospitalisierungsinzidenz oder die Auslastung der Intensivbetten. Und hier wurde jetzt ein entscheidender Grenzwert überschritten.
Welche Grenzwerte gelten für die "Warnstufe"? Sie wird entweder ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht. Der Wert bildet ab, wie viele Covid19-Infizierte pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen in die Klinik eingewiesen wurden. Oder eine zweite Kennzahl entscheidet: die Auslastung der Intensivbetten. Ab 250 durch Covid19-Patienten belegten Intensivbetten greift die Warnstufe.
Wann gilt die "Alarmstufe"? Wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder 390 Intensivbetten belegt sind.
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Welche Werte gelten aktuell in Baden-Württemberg? Die Hospitalisierungsinzidenz lag am Mittwoch bei 3,9 – also noch deutlich unter den Grenzwerten. Allerdings waren bereits 295 Intensivbetten durch Corona-Patienten belegt – das liegt deutlich über dem Wert von 250, der über die Warnstufe entscheidet.
Was ändert sich durch die Warnstufe? Zwei zentrale Punkte: Für Ungeimpfte treten wieder Kontaktbeschränkungen in Kraft. Und die 3G-Regelungen werden deutlich strenger als in der Basisstufe.
Was ändert sich bei den Kontaktbeschränkungen? Zuletzt gab es für private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen keine Vorgaben mehr – wer zuhause feiern wollte, durfte einladen, wen und so viele Personen wie er wollte. In der "Warnstufe" ändert sich das: Es darf sich nur noch ein Haushalt mit fünf weiteren Personen treffen. Allerdings werden hier Geimpfte, Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahren und solche, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, nicht mitgezählt. Wer einen durchgeimpften Bekanntenkreis hat, für den gelten also de facto keine Einschränkungen.
Werden die Kontaktbeschränkungen in der "Alarmstufe" weiter verschärft? Ja – aber auch hier wieder nur für Nicht-Immunisierte. Treffen müssen sich dann auf einen Haushalt plus lediglich eine einzige Person beschränken.
Was ändert sich bei den 3G-Regeln? Sehr viel. Rein formal gilt zwar, wie bisher, für Innenräume etwa in der Gastronomie oder im Freizeitbereich die 3G-Regel: Zutritt haben nur Geimpfte, Genesene, Getestete. Allerdings wird die Testpflicht verschärft: Der "einfache" Antigen-Schnelltest wird ab der "Warnstufe" nicht mehr anerkannt. Stattdessen muss ein PCR-Test vorgelegt werden. Der kostet deutlich mehr, nämlich ab 50 Euro – und es dauert üblicherweise auch länger, bis ein Ergebnis vorliegt.
Welche Auswirkungen hat das? In der praktischen Umsetzung dürfte das dazu führen, dass kaum noch Getestete ins Restaurant, ins Kino, ins Museum, ins Fitnessstudio gehen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnte bereits, dass nicht nur spontane Gastronomiebesuche ausfielen, sondern es bereits Stornierungen im Veranstaltungs- und Tagungsbereich gebe.
Werden auch diejenigen, für die es keine Impfung gibt, zum teuren PCR-Test verpflichtet? Nein. Für aus medizinischen Gründen Ungeimpfte, für Unter-18-Jährige und Gruppen, denen die Ständige Impfkommission (Stiko) die Impfung nicht empfiehlt, gibt es eine Ausnahme: §5 (1) der Corona-Verordnung erlaubt ihnen auch weiterhin die Teilhabe mit einfachem Antigen-Testnachweis.
Bleibt das "2G-Optionsmodell" bestehen? Grundsätzlich ja: Unternehmer dürfen sich dazu entscheiden, keine getesteten Besucher oder Kunden zuzulassen – sondern nur Geimpfte und Genesene. Allerdings fällt ein wesentlicher Vorteil weg: Nur in der "Basisstufe" kann auf die Maskenpflicht für Besucher und Beschäftigte im 2G-Optionsmodell verzichtet werden. In der Warnstufe greift die Maskenpflicht hingegen wieder.
Was gilt im Freien? Hier konnte bisher – etwa im Biergarten – auf die 3G-Regel verzichtet werden. Mit der "Warnstufe" gilt diese jetzt auch an der frischen Luft – aber weniger streng als in Innenräumen. Es reicht ein Antigen-Test.
Müssen auch ungeimpfte Arbeitnehmer jetzt PCR-Tests machen? Nein. Zwar gilt für nicht-immunisierte Arbeitnehmer mit direktem Kontakt zu externen Personen die Pflicht, sich zweimal pro Woche zu testen bzw. testen zu lassen und das zu dokumentieren. Der Arbeitgeber muss entsprechende Testangebote machen. Aber auch in der Warn- und der Alarmstufe reicht wie bisher der Antigen-Schnelltest aus. Am praktischen Beispiel heißt das: In einem Restaurant müssen ungeimpfte Gäste einen PCR-Test nachweisen – das ungeimpfte Personal aber nur einen Antigen-Schnelltest.
Wird es Einschränkungen für Supermärkte oder öffentliche Verkehrsmittel geben? Nein, das sieht der Stufenplan nicht vor. Im Einzelhandel greift erst in der Alarmstufe die 3G-Regel – aber ohne PCR-Pflicht. "Geschäfte der Grundversorgung" bleiben aber, ebenso wie Bus und Bahn, immer frei zugänglich. Einzige Auflage: die Maskenpflicht.
Was gilt für Gottesdienste? Religiöse Veranstaltungen müssen grundsätzliche Hygieneregeln einhalten, Kontaktdaten erfassen und es gilt die Maskenpflicht. Weitere Einschränkungen sind nicht vorgesehen.
Was ändert sich an Schulen und Kitas? Durch die Warnstufe eigentlich nichts – nur eine Abstandsregel für Gesang wird strenger. Einschneidender wird die Änderung, wenn die Alarmstufe ausgerufen wird: Dann soll auch am Platz wieder generell die Maskenpflicht gelten – diese wurde Mitte Oktober auch für ältere Schüler gelockert.
Und was passiert, wenn die "Alarmstufe" greift? Neben der weiteren Verschärfung der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (siehe oben) werden die Zugangsbeschränkungen weiter verschärft. Als Faustregel gilt: Wo in der "Warnstufe" die PCR-Testpflicht eingeführt wurde, ist in der Alarmstufe nur noch mit 2G (Geimpft/Genesen) die Teilnahme erlaubt. Und wo derzeit noch 3G mit Antigen-Schnelltest gilt, wird dann der PCR-Test gefordert.



