Was mit der neuen Corona-Verordnung nun gilt
Seit Freitag ist die neue Verordnung in Kraft. Ungeimpfte dürfen sich selbst zu Hause testen. Ein Überblick über die Änderungen.

Stuttgart/Heidelberg. (sös) Seit Freitag gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. "Wir ermöglichen mehr Eigenverantwortung und Freiheiten", erklärte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) dazu. Neu sind insbesondere Regelungen für ausgeweitete Testpflichten für Beschäftigte und die Einführung des "2G-Optionsmodells". Hintergründe:
Für wen gilt die neue Testpflicht? Für alle
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