Maskenaffäre: Prüfverfahren gegen Löbel eingestellt
250.000 Euro hatte die Firma von Nikolas Löbel als Provision für Masken-Deals bekommen. Der damalige Bundestagsabgeordnete legte sein Mandat nieder - gegen das Abgeordnetengesetz hat er aber nicht verstoßen.
Berlin/Mannheim (dpa) - Nikolas Löbel hat laut Bundestagsverwaltung in der Maskenaffäre nicht gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen und darf seine Provisionen behalten.
Der Ex-Bundestagsabgeordnete und frühere CDU-Politiker aus Mannheim hat ein Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung anstandslos durchlaufen. Zunächst berichtete der "Mannheimer Morgen" darüber. Die Verwaltung bestätigte
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