Was ab diesem Montag in Heidelberg und dem Kreis gilt
Mehr Menschen dürfen sich ohne Masken treffen. Fallen nun auch die Buchungen bei den Freibädern weg?

Heidelberg/Rhein-Neckar. (ani/alb) Mit Inkrafttreten der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes ab heutigem Montag gehen auch in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis weitere Lockerungsschritte einher, welche die neue Inzidenzstufe eins ermöglicht. Die Sieben-Tage-Inzidenzen befinden sich mittlerweile in den meisten baden-württembergischen Städten und Landkreisen im einstelligen Bereich.
Durch die Einführung der neuen Inzidenzstufe 1 innerhalb der Corona-Verordnung des Landes sorge ein Wert von 10,0 oder niedriger nun für die Lockerungen, teilte das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises am Sonntagabend mit. In Heidelberg ist dies schon seit dem 14. Juni der Fall, wobei hier gleich an drei Tagen mit einem Inzidenzwert von 9,9 (zuletzt am vergangenen Freitag) eine Punktlandung hingelegt wurde.
Und auch der Rhein-Neckar-Kreis weist seit Sonntag zum fünften Mal in Folge einen einstelligen Wert auf (23. Juni: 7,7, 24. Juni: 6,9, 25. Juni: 5,8, 26. Juni: 5,1, 27. Juni: 3,8). Die Landesregierung hat zu diesem Montag hin die Corona-Verordnung komplett überarbeitet. "Eine entscheidende Neuerung ist neben der Einführung der neuen Inzidenzgrenze von 10 die Tatsache, dass sowohl für Lockerungen als auch für Verschärfungen gilt, dass der jeweilige Wert an fünf Tagen in Folge unter- oder überschritten sein muss", sagte die Gesundheitsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss, laut einer Mitteilung.
Und das bedeutet die Inzidenzstufe 1 konkret:
Kontakte: Ab sofort darf man sich in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis privat mit 25 Personen ohne Maskenpflicht und Abstandsregel aus egal wie vielen Haushalten treffen. Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.
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Private Veranstaltungen: Im Freien darf mit maximal 300 Menschen ohne Einschränkungen gefeiert werden – etwa bei Hochzeiten oder Geburtstagen. Die gleiche Zahl gilt für Innenräume – nur müssen dann alle eben entweder frisch getestet, genesen oder komplett geimpft sein.
Freizeiteinrichtungen: Beispielsweise Schwimmbäder oder sonstige Freizeitparks dürfen wieder uneingeschränkt öffnen. Gleiches gilt für Bibliotheken, Büchereien, Archive, Museen, Galerien sowie Gedenkstätten. In den Heidelberger Freibädern muss man sich allerdings derzeit noch einen Termin für den Einlass buchen. Ob und wann diese Regelung entfällt, stand bis Redaktionsschluss am gestrigen Sonntag noch nicht fest.
Gastronomie: In Innenräumen in Restaurants und Kneipen entfällt die Pflicht zum Nachweis eines aktuellen Corona-Tests. Außerdem gibt es auch keine Beschränkung der Personenzahl mehr. Es müssen allerdings weiterhin die Kontaktdaten erfasst werden.
Öffentliche Veranstaltungen: Im Freien sind etwa Theatervorstellungen oder Konzerte mit 1500 Menschen möglich. In geschlossenen Räumen dürfen es 500 sein, die Testpflicht entfällt, ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz muss getragen werden.
Einzelhandel: Geschäfte dürfen uneingeschränkt öffnen, es gilt aber weiterhin die Mundschutzpflicht.



