Heidelberg

Auch an diesem Wochenende gilt das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese (Update)

Konstant niedrige Inzidenzwerte ermöglichen weitere Öffnungsschritte.

06.06.2021 UPDATE: 10.06.2021 16:30 Uhr 4 Minuten, 43 Sekunden
Die Polizei zeigt an der Heidelberger Neckarwiese Präsenz. Archiv-Foto: Philipp Rothe

Heidelberg. (RNZ) Das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese gilt auch ab diesem Freitagabend wieder bis Montag in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke ist dann jegliches Verweilen untersagt - auch auf den Sitzbänken. Gleiches gilt für die Kastanienallee. Joggen, spazieren gehen oder den Hund ausführen ist jedoch auch während des Aufenthaltsverbots möglich.

Wie bisher auch wollen Polizei und kommunaler Ordnungsdienst das Aufenthaltsverbot kontrollieren.

Update: Donnerstag, 10. Juni 2021, 16.51 Uhr


Außengastro bis 23 Uhr, Aufenthaltsverbot auf Neckarwiese bleibt

Von Holger Buchwald

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Heidelberg. Auch wenn es an den vergangenen beiden Wochenenden auf der Neckarwiese weitgehend ruhig blieb, wird die Stadt das nächtliche Aufenthaltsverbot für das Neckarvorland um eine Woche verlängern. In den Nächten auf Samstag und Sonntag gilt es dann wieder ab 22 Uhr – und zwar für den gesamten Uferbereich von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und auch für die "Kastanienallee". Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst werden das Verbot wieder gemeinsam überwachen.

"Das Verbot soll auch im Hinblick auf die zu erwartenden Realschulabschlussfeiern ein erhöhtes Besucheraufkommen verhindern", begründete ein Stadtsprecher den Schritt, auf den sich Polizei und Stadtverwaltung am Montag gemeinsam geeinigt hatten. Werktags gibt es keine weiteren Beschränkungen.

Für die Nachtschwärmer gibt es aber auch gute Nachrichten: Seit Montag dürfen in Heidelberg Gaststätten wieder bis 1 Uhr nachts öffnen. Was die Außenbewirtschaftung angeht, hat sich die Stadt aber dazu entschieden, vorerst erneut auf die schon vor Corona geltende Regelung zurückzugreifen. Das heißt, ab sofort dürfen die Gäste wieder bis 23 Uhr im Freien bewirtet werden – und damit eine Stunde länger als zuletzt in der "Öffnungsstufe 2".

Neben dem hohen Besucheraufkommen in der Stadt nehme man mit dieser Entscheidung auch Rücksicht auf die Interessen der Anwohner, wie Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson erklärt: "Wir sind die Einzigen mit so niedrigen Inzidenzzahlen in der Region. Wir haben bei ersten Öffnungsschritten einen enormen Zustrom nach Heidelberg erfahren.

Daher werden wir, wenn weitere Öffnungsschritte auch im Umland möglich sind, über weitere Schritte – insbesondere während der Fußball-Europameisterschaft – nachdenken." Zwar gelten im Rhein-Neckar-Kreis bereits dieselben Coronabestimmungen der "Öffnungsstufe 3" wie in Heidelberg. Im weiteren Umland ist dies aber noch nicht überall der Fall. Man wolle kein unliebsames Publikum anziehen und solche Ereignisse wie am Pfingstwochenende auf der Neckarwiese nach Möglichkeit vermeiden, erklärt ein Stadtsprecher.

In der Nacht auf Pfingstsonntag hatte es auf der Neckarwiese schwere Ausschreitungen gegeben. Eine größere Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener hatte ein Corona-Testzelt an der Theodor-Heuss-Brücke sowie Schaustellerbuden stark beschädigt und Polizisten sowie Streifenwagen mit Flaschen beworfen. Nach der Auswertung von Videomaterial gelang es der Polizei, drei Tatverdächtige zu identifizieren. Ein 18-Jähriger sitzt wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs in Untersuchungshaft.

Update: Montag, 7. Juni 2021, 20.04 Uhr


Heidelberg. (RNZ) Die Außengastronomie darf in Heidelberg bis 23 Uhr öffnen, das Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese bleibt aber am kommenden Wochenende bestehen. Das teilt die Stadt am Montagnachmittag mit.

Man habe demnach entschieden, bis auf weiteres an der auch schon vor Corona geltenden Öffnungszeitregelung für die Außengastronomie festzuhalten. Im Rahmen der Lockerungsmöglichkeiten des Öffnungsschrittes 3 der Corona-Landesverordnung darf die Außengastronomie demnach ab sofort eine Stunde länger bis 23 Uhr geöffnet sein.

Neben dem hohen Besucheraufkommen in der Stadt sind Grundlage dieser Entscheidung auch die Interessen der Anwohner. "Wir sind die einzigen mit so niedrigen Inzidenzzahlen in der Region", so Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson. Man habe bei ersten Öffnungsschritten einen enormen Zustrom nach Heidelberg erfahren. "Daher werden wir, wenn weitere Öffnungsschritte auch im Umland möglich sind, über weitere Öffnungsschritte – insbesondere während der Fußball-Europameisterschaft – nachdenken."

Auf der Neckarwiese gilt auch am nächsten Wochenende in der Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag ab 22 Uhr ein Aufenthaltsverbot. Das Verbot soll auch im Hinblick auf die zu erwartenden Realschulabschlussfeiern ein erhöhtes Besucheraufkommen verhindern.

Update: Montag, 7. Juni 2021, 16.24 Uhr


Weitere Lockerungen treten ab Montag in Kraft

Heidelberg. (RNZ/rl) In der Stadt gilt ab dem morgigen Montag der dritte Öffnungsschritt der Corona-Landesverordnung. Das teilte die Stadt Heidelberg am heutigen Sonntag mit. Hinzu kommen weitere Lockerungen, weil die Sieben-Tages-Inzidenz in der Stadt seit fünf Tagen unter 35 liegt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat hierzu am heutigen Sonntag die formal notwendige Bekanntmachung veröffentlicht. Demnach gelten ab dem kommenden Montag in Heidelberg unter anderem folgende Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Treffen: Es dürfen sich maximal 10 Personen aus 3 Haushalten treffen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dürfen fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus bis zu fünf Haushalten dazu kommen. So sind beispielsweise Kindergeburtstage im kleinen Kreis wieder möglich.

Einkaufen: Eine vorherige Terminvereinbarung (Click & Meet) oder ein Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung sind nicht mehr erforderlich. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in und vor den Geschäften und eine begrenzte Kundenzahl, die sich nach der Größe der Verkaufsfläche richtet. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.

Schulen und Kitas: Ab dem 7. Juni findet in Kitas und Schulen der "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen” statt.

Gastronomie: Laut der Landesvorgabe kann die Gastronomie zwischen 6 Uhr und 1 Uhr öffnen. Die Stadt Heidelberg wird am Montag, 7. Juni, entscheiden, welche zeitlichen Regelungen für die Außengastronomie in Heidelberg gelten werden.

Ein aktueller negativer Corona-Test (maximal 24 Stunden alt) wird nur noch für den Innenbereich benötigt. Feiern mit bis zu 50 Personen innen und außen sind erlaubt (ausgenommen Tanzveranstaltungen). Dabei wird grundsätzlich ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis benötigt. Shisha- und Raucherbars dürfen unter den gleichen Bedingungen öffnen, das Rauchen ist jedoch nur im Freien erlaubt.

Hotels: Touristische Übernachtungen sind wieder erlaubt. Es wird ein negativer Corona-Test benötigt. Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen in den Einrichtungen ebenfalls öffnen.

Kulturveranstaltungen: Im Freien sind wieder Veranstaltungen für bis zu 750 Personen möglich, in geschlossenen Räumen für bis zu 250 Personen. Voraussetzungen für Veranstaltungen im Innenraum ist die Kontaktnachverfolgung und die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweises. Im Freien entfällt diese.

Touristische Veranstaltungen: Stadt- oder Museumsführungen sind mit bis zu 20 Personen möglich. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Corona-Test (maximal 24 Stunden alt), Impf- oder Genesenen-Nachweis. Im Freien entfällt diese.

Amateur- und Freizeitsport darf in Sportstätten und Sportstudios innen und außen mit einer Person pro 20 Quadratmetern ausgeübt werden. Es wird ein aktueller negativer Corona-Test (maximal 24 Stunden alt), Impf- oder Genesenen-Nachweis benötigt. Bei Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports im Freien sind bis zu 750 Besucherinnen und Besucher erlaubt.

Freizeiteinrichtungen: Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen sowie Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen öffnen (1 Person pro 10 m²). Zoologische und botanische Gärten sowie Galerien und Museen dürfen öffnen.

Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseurbesuche oder Fußpflege sind möglich. Es muss eine medizinische Maske getragen werden. Wenn dies nicht möglich ist, zum Beispiel bei einer Rasur, ist ein negativer Corona-Test, Impf- oder Genesenennachweis notwendig.

Hochschulen und Akademien: Lehrveranstaltungen dürfen mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Vortrags- und Informationsveranstaltungen mit bis zu 750 Personen außen, beziehungsweise 250 Personen innen.

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich:

  • die Maskenpflicht
  • die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung
  • die Einhaltung der Abstandsregeln.

In fast allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen- oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Mehr Informationen gibt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite. Ein Überblick der Öffnungsschritte findet sich hier.

Die Stadt Heidelberg bittet auswärtige Besucherinnen und Besucher, Schnelltestangebote vor Ort an ihrem Wohnort zu nutzen, um Warteschlangen an Schnellteststationen in Heidelberg möglichst zu vermeiden. Eine Übersicht über alle Schnelltest-Angebote in Heidelberg gibt es auf www.heidelberg.de/testen.

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