"Werden mit sehr viel Feingefühl vorgehen"
Ab 19. April gilt die indirekte Testpflicht auch an Grundschulen im Neckar-Odenwald-Kreis: Ob zu Hause oder vor Ort getestet wird, entscheiden diese selbst.

Von Noemi Girgla
Neckar-Odenwald-Kreis. Die Einführung der indirekten Testpflicht an Schulen in Baden-Württemberg ab dem 19. April löste bei den RNZ-Lesern gemischte Gefühle aus. Während die einen es befürworten, um zu einem halbwegs normalen Schulalltag zurückkehren zu können, sorgen sich andere Eltern, dass die Testungen für ihre Kindern Schmerzen bedeuten könnten. Die Pressestelle der Stadt Mosbach beruhigt: "Die von der Stadt beschafften Tests sind nasale Tests. Das heißt: Die Probennahme erfolgt im vorderen Nasenbereich. Anders als bei der professionellen Anwendung (wie im kommunalen Testzentrum) reicht es aus, das Stäbchen zwei bis drei Zentimeter tief in die Nase einzuführen. Wir gehen davon aus, dass die im Rahmen der Landesteststrategie angekündigten vier verschiedenen, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien, auch für Kinder im Grundschul- und Kindergartenalter geeignet sind, da die Landeslieferung auch diese berücksichtigt."
Das Sozialministerium hat für die beschafften Tests folgende Kriterien zur Grundlage gesetzt: Die Selbsttests müssen vom BfArM zur Anwendung durch Laien zugelassen sein und mindestens zu 95 Prozent eine mögliche Erkrankung erfassen. Überdies müssen sie aber auch zu 99 Prozent sicherstellen, das die Testperson als gesund erkannt wird. Des Weiteren müssen die Tests vom Paul-Ehrlich-Institut in der "Vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von Sars-CoV-2 Antigenschnelltests" als dem derzeitigen Stand der Technik entsprechend bewertet werden. "Besonderes Augenmerk wird auf eine kindgerechte Anwendbarkeit zu legen sein", teilte die Pressestelle des Sozialministeriums mit.
Die Anwendung von sogenannten "Spucktests" sieht man dort in Bezug auf die gesetzten Kriterien eher kritisch: "Spucktests sind zwar bereits zugelassen, von Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) wird allerdings darauf hingewiesen, dass sie erst für Kinder ab drei Jahren angewendet werden können. Darüber hinaus haben diese Tests laut RKI in der Anwendung als Antigenschnelltest zur Anwendung durch Laien eine deutlich geringere Sensitivität als Tests im Mund-Nasen-Bereich und damit besteht eine höhere Gefahr falsch positiver Ergebnisse."
In Neckargerach hat man sich schon auf die Testungen an der Grundschule vorbereitet. "Wir haben rund 1300 Tests gekauft und gehen derzeit davon aus, dass wir pro Woche etwa 200 brauchen werden", berichtet Bürgermeister Norman Link. Da das Kultusministerium den Grundschulen freigestellt hat, ob vor Ort oder zu Hause getestet werden soll, hat man sich in Neckargerach für letztere Variante entschieden. "Unsere Grundschule hat Elternbriefe verschickt und das Vorgehen erklärt. Mit den von uns beschafften Tests wird nur der innere Nasenflügel abgestrichen. Dass das zu Hause geschehen soll, hat zwei Gründe: Erstens ist das Vertrauen der Kinder zu ihren Eltern größer als wenn eine andere Person das Stäbchen in die Nase einführt. Und zweites wollten wir vermeiden, dass die Kinder beispielsweise gemeinsam in den Bus steigen und erst danach getestet werden", erklärt Link. Auf den Kosten sitzen bleiben wird die Gemeinde für die selbst beschafften Tests nicht. Sie geht lediglich in Vorkasse. "Bis zu sechs Euro bekommen wir laut Kultusministerium pro Test erstattet", so der Bürgermeister.
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In Aglasterhausen will man anders vorgehen. Geplant ist, dass die Kinder vor Ort, in der Schulmensa, die Schnelltests machen. "Dort haben wir mehr Platz und können die Hygienevorschriften besser einhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Tests selbst machen. Das Stäbchen wird nur zwei Zentimeter in die Nase eingeführt und die Naseninnenwand abgestrichen. Danach lassen die Kinder ihre Proben am Platz liegen und gehen in die Klassenzimmer. Beaufsichtigt wird das von den Lehrkräften und Mitarbeitenden der Gemeinde", erklärt Lettau. Geplant ist auch, den Eltern vorab Erklärvideos zum Prozedere zu schicken und die Schüler kindgerecht an das Thema heranzuführen.
Wenn die Ergebnisse der Tests vorliegen, wird der jeweilige Lehrer darüber unterrichtet. "Sollte ein Kind positiv getestet werden, werden wir mit sehr viel Feingefühl vorgehen, es diskret zur Seite nehmen und ihm kindgerecht erklären, was los ist", verspricht die Schulleiterin. Auf keinen Fall solle jemand in irgendeiner Weise bloß gestellt werden.
"Von Kollegen in Schulen, in denen schon getestet wird, habe ich zu dem Vorgehen positive Rückmeldungen erhalten", meint Lettau. Natürlich sei die Aufregung am Anfang groß, aber "schon in Woche zwei sei das Ganze kein Thema mehr gewesen". Vorab gekauft hat man in Aglasterhausen keine Tests. "Wir warten auf die vom Land. Voraussichtlich sollen diese bis Mitte nächster Woche eintreffen", sagt Natascha Lettau.
An den Schulkindergärten der Johannes-Diakonie in Mosbach und Schwarzach – die auch der indirekten Testpflicht unterliegen – sollen die Planungen für die Anpassung der Teststrategie am Montag beginnen. "Dabei wird auch geprüft werden, inwieweit die Eltern bei der Durchführung der Tests mit einbezogen werden können. Viele Kinder mit Behinderung werden das Testen nicht verstehen. Wir wollen alle (Test-)Möglichkeiten prüfen, die bei uns zur Anwendung kommen könnten", teilte Pressesprecher Michael Walter mit. Unbedingt vermeiden wolle man, dass die Kinder mit dem sicheren Bezugsort Schulkindergarten und den positiven Bezugspersonen im Anschluss etwas Negatives verbinden könnten.
Und wie soll das Testen künftig in den Kindergärten gehandhabt werden? "Die Landesregierung führt aktuell Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden zur Teststrategie an den Kitas. Auch arbeiten Sozialministerium und Kultusministerium an einer Kabinettsvorlage, mit der die Finanzierung regelmäßiger Testungen an Kindertageseinrichtungen über das Personal hinaus gemeinsam mit den Trägern ermöglicht werden soll. Ziel ist, dass auch die Kinder der Kindertageseinrichtungen in regelmäßige Testungen einbezogen werden", teilte das Kultusministerium dazu mit. Momentan müssen die Kommunen bzw. die Träger der Kindertageseinrichtungen die Tests für die Kinder noch selbst beschaffen. Laut einer Pressemitteilung der Landesregierung beteiligt sich das Land "im Ergebnis zur Hälfte an den Kosten".



