Eine darf öffnen, andere nicht
Hessische Blumenhändlerin hätte ihr Geschäft nie schließen müssen - Badische Floristen dürfen nur Abholung und Lieferung anbieten

Von Christoph Moll
Neckarsteinach/Neckargemünd/Schönau. Zwischen Neckarsteinach und Neckargemünd sowie Schönau liegen nur wenige Kilometer. Bei den Corona-Regeln ist es aber teilweise eine Ewigkeit. Das zeigt die Regelung für Floristen. In Hessen dürfen Blumenhändler ihre Geschäfte öffnen, in Baden-Württemberg nicht.
Karina Zingale konnte es nicht glauben. Erst vor
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