Das kostet die Falschparkerin die Bus-Blockade
Abschleppdienst und Knöllchen: Auf die Fahrerin kommen mindestens 180 Euro zu - RNV schickt vielleicht noch eine weitere Rechnung

Neckargemünd. (cm) Das wird teuer: Ende Oktober hat ein Falschparker den Busverkehr in der Neckargemünder Hauptstraße zum Erliegen gebracht. Etwa eine Stunde ging nichts mehr, da ein Gelenkbus der Linie 35 auf Höhe des Waltscher Platzes nicht an einem halb auf der Fahrbahn geparkten VW Golf mit Mannheimer Kennzeichen vorbeikam. Normale Autos passten noch vorbei, doch beim langen Gelenkbus war Schluss. Von der Fahrerin war lange weit und breit keine Spur, bis sie dann doch auftauchte. Da war der Abschleppdienst allerdings schon längst auf dem Weg. Dass sie den Wagen selbst wegfuhr, bewahrt sie jedoch nicht vor einer saftigen Rechnung.
"Da kommt eine ganze Menge zusammen", meint Stadtsprecherin Petra Polte. Die Stadtverwaltung habe den Abschleppdienst gerufen. Polte bestätigt, dass dieser zwar seinen Einsatz während der Anfahrt abbrechen konnte, da die entsprechende "Person" an ihr Fahrzeug kam und ein Abschleppen nicht mehr nötig war. Aber die "Person" müsse die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppunternehmers, geschätzt circa 150 Euro, tragen. "Eine Rechnung würde zunächst an uns gehen, sie liegt uns allerdings noch nicht vor", so Polte.
Außerdem habe die Stadt eine "Verkehrsordnungswidrigkeit" wegen "Parkens mit Behinderung" erfasst. Die Verwarnung belaufe sich auf 30 Euro. "Wenn hinter dem Bus noch ein Rettungswagen oder die Polizei im Stau gestanden wäre, dann wäre es noch teurer geworden", so Polte. "Das war aber nicht der Fall."
Ebenfalls habe die Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (RNV) "Ausfallkosten in Aussicht gestellt", die der "Person" auch in Rechnung gestellt werden, so Polte. Tatsächlich endete die Fahrt für die Fahrgäste im Bus vorzeitig: Sie mussten aussteigen. Alle folgenden Busse in Richtung SRH wurden durch den Hollmuth-Tunnel umgeleitet. Die Haltestellen Hanfmarkt und Altes Rathaus wurden nicht angefahren. Die Gegenrichtung war nicht betroffen. Der blockierte Bus fuhr leer zurück nach Heidelberg.
"Eine Blockade des Linienverkehrs aufgrund falsch abgestellter Fahrzeuge, sogenannter Falschparker, kann mitunter beträchtliche Kosten verursachen, beispielsweise für den Einsatz eines Abschleppdienstes oder gar die Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs im Falle versperrter Bahngleise", teilt RNV-Sprecherin Sarah Herrmann auf RNZ-Anfrage mit. "Die RNV prüft in jedem Einzelfall, ob die Verursacherin oder der Verursacher für den entstandenen Aufwand in Regress genommen wird." In der Regel würden Kosten an Verursacher weitergegeben. Zu laufenden Verfahren sowie zur Höhe von entstandenen Kosten werde man sich aber nicht äußern.