Dossenheim

Eineinhalb Jahre Haft für Prügelei am OEG-Bahnhof

28-Jähriger verurteilt: Streit um ein Skateboard war der Auslöser

11.08.2020 UPDATE: 12.08.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Dossenheim. (lesa) Ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg gegen einen 28-Jährigen. Der Dossenheimer hatte am Abend des 22. März am OEG-Bahnhof versucht, einem 29-jährigen Schriesheimer ein sogenanntes Longboard, eine Art Skateboard, zu entwenden.

Verurteilt wurde er jedoch nicht wegen versuchten Raubes, sondern unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung: "Der Verurteilte hat in alkoholisiertem Zustand den Mann mit seinem Longboard bemerkt und wollte auch gerne mal fahren", erläutert Amtsrichterin Walburga Englert-Biedert auf Nachfrage der RNZ. Dieser habe ihm das Gefährt aber nicht überlassen, also habe der 28-Jährige versucht, es ihm zu entreißen. "Er war wohl so empört und gekränkt darüber, nicht fahren zu dürfen, dass er eine Schlägerei begann", so Englert-Biedert weiter. Er habe dem 29-Jährigen zahlreiche Faustschläge und Tritte versetzt und ließ erst von ihm ab, als dessen Freundin aus einer eingefahrenen Straßenbahn ausstieg, ihn anschrie und die Polizei verständigte.

Täter war bereits vorbestraft

"Der 28-Jährige verließ den Tatort und die Freundin des Opfers folgte ihm, während sie mit der Polizei telefonierte, die ihn schließlich stellte", wusste die Amtsrichterin. Ein Atemalkoholtest ergab 0,81 Promille, der geschädigte Schriesheimer wurde im Anschluss wegen einer Schädelprellung und Platzwunden behandelt.

Das erste Mal, dass der junge Mann auffällig wurde, war es nicht – und auch nicht das letzte Mal. "Nur zwei Wochen vor dem Vorfall am Bahnhof wurde er vom Amtsgericht Weinheim zu einer Bewährungsstrafe verurteilt", berichtet Amtsrichterin Englert-Biedert. Die Tatbestände damals: Diebstahl und Körperverletzung sowie Trunkenheit im Verkehr – der 28-Jährige war mit 1,68 Promille mit einem gestohlenen E-Scooter unterwegs gewesen. "Ende Mai hielt ihn schließlich die Polizei an, als er alkoholisiert mit einem Leichtkraftrad unterwegs war", zählt Englert-Biedert weiter auf, "er hat allerdings keinen Führerschein und das Fahrzeug kein Kennzeichen." Daher erging das Urteil nun neben gefährlicher Körperverletzung auch wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Mitunter diese wiederholten Auffälligkeiten sorgten dafür, dass die Strafe diesmal nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. "Der Angeklagte sagte zwar, dass er wegen seines Alkoholproblems eine Therapie machen wolle", so die Amtsrichterin. Allerdings sei er am gestrigen Verhandlungstag zunächst nicht erschienen und musste – einmal mehr alkoholisiert – von der Polizei in den Gerichtssaal gebracht werden: "Eine gute Prognose muss er sich vor diesem Hintergrund erst einmal erarbeiten", sagte Walburga Englert-Biedert abschließend.

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