Ex-Bürgermeister Mörlein akzeptiert Strafbefehl wegen übler Nachrede
Eppelheims früherer Bürgermeister löste die Fassaden-Affäre aus - Unwahrheit über Nachfolgerin Rebmann verbreitet

Eppelheim. (cm) Die Fassaden-Affäre ist beendet, Eppelheims Ex-Bürgermeister Dieter Mörlein ist der üblen Nachrede schuldig: Die Heidelberger Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gegen den 71-Jährigen erwirkt. Dieser enthält eine Geldstrafe über 20 Tagessätze, deren Höhe sich an Mörleins Einkommen orientiert und nicht bekannt ist. Mörlein akzeptiert diesen Strafbefehl und geht nicht gegen ihn vor, wie sein Anwalt Ulrich Stegmüller mitteilte. Er gilt damit nicht als vorbestraft.
Rückblick: Im vergangenen Sommer hatte die aktuelle Bürgermeisterin Patricia Rebmann Anzeige gegen den Betreiber einer Internetseite erstattet. Auf dieser war ein Text um einen "angeblichen Feuerwehreinsatz zur Reinigung der Fassade des Privathauses von Bürgermeisterin Patricia Rebmann" veröffentlicht worden. Als Quelle berief sich der Schreiber auf eine "Gewährsperson". Rebmann erstattete Anzeige – der Staatsschutz ermittelte. Mörlein geriet in Verdacht, die "Gewährsperson" zu sein. Der 71-Jährige, der von 1994 bis 2017 Bürgermeister war, wiegelte zunächst ab.

Im Februar 2018 hatte Patricia Rebmann ein Haus in der Wieblinger Straße erworben. Wenige Wochen später, während der Sanierungsarbeiten, stellte die Bürgermeisterin der Feuerwehr das Gebäude an zwei Abenden für Übungen zur Verfügung. Foto: Geschwill
Wie Mörleins Anwalt nun mitteilte, habe ein Bekannter seinem Mandanten von dem angeblichen Einsatz erzählt. "Dieser galt als zuverlässig", so Stegmüller. "Herr Mörlein ging davon aus, dass das stimmt, als er das einem weiteren Bekannten in einem privaten und vertraulichen Gespräch weitererzählte." Dieser sei aber nicht der Blogbetreiber gewesen. Für seinen Mandanten sei das Erzählte auch glaubwürdig gewesen, da Rebmann ihr Haus bereits der Feuerwehr für Übungen zur Verfügung gestellt hatte, sie selbst Feuerwehrfrau ist und die Fassade tatsächlich erneuert worden sei. "Er hat also nicht wider besseres Wissen gehandelt", so Stegmüller.
Die Erzählung sei nicht für die Öffentlichkeit gedacht gewesen. Mörlein habe der Bürgermeisterin in ihrem öffentlichen Ansehen nie "großen Schaden" zufügen wollen. "Als er von den Ermittlungen erfuhr, ist Herr Mörlein aus allen Wolken gefallen und war sehr betroffen", so Stegmüller. "Er hat sich gleich entschuldigt." Der Strafbefehl sei milde ausgefallen, da Mörlein nicht vorbestraft, einsichtig sowie geständig sei und sich entschuldigt habe. "Er hat die Strafe als gerecht empfunden", so der Jurist. Das Verfahren gegen den Blogbetreiber wurde laut Staatsanwaltschaft eingestellt, da Rebmann die Anzeige gegen ihn zurückzog. Sie hielt ihn für einen "willigen Mittelsmann".

"Nun steht fest, dass es diesen Feuerwehreinsatz nie gegeben hat", freut sich Rebmann. "Der Vorwurf hatte mich furchtbar getroffen, weil das Missbrauch im Amt gewesen wäre." Auch die Feuerwehr habe nichts falsch gemacht. "Nicht nur mein Name ist nun reingewaschen", so Rebmann, die sich vom Strafbefehl eine Signalwirkung erhofft für alle Personen, die gezielt Unwahrheiten über Amtsträger verbreiten. "Die Sache ist für mich erledigt", sagt sie.
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Ein Gesprächsangebot von Mörlein hatte Rebmann abgelehnt. Das Verhältnis der beiden war nie das beste. 2017 standen sie sich im "Rathausstreit" gegenüber: Zwar war Mörlein nicht mehr angetreten, nach einer Klage gegen Rebmanns Wahl beanspruchte er aber den Chefsessel weiter für sich – obwohl sich Rebmann als Amtsverweserin zur Verfügung gestellt hatte.