Spazieren ja, verreisen nein

Was in Baden-Württemberg an Ostern erlaubt ist und was nicht

Auswirkungen der Corona-Krise - Von Verwandtenbesuchen wird abgeraten

08.04.2020 UPDATE: 09.04.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden
Flanieren im Park, wie hier in Langenargen am Bodensee, bleibt erlaubt, ebenso wie Radeln, Joggen oder Sonnenbaden. Foto: dpa

Von Nico Pointner

Stuttgart. Ob Urlaub, Tagesausflüge, Familienfest oder Essen bei Freunden – die Corona-Krise hat viele Osterpläne über den Haufen geworfen. Was genau darf man noch an Ostern?

Darf ich Familie und Freunde besuchen? In Baden-Württemberg darf man sich laut Corona-Rechtsverordnung außerhalb des öffentlichen Raums noch zu fünft aufhalten. Ausnahmen gelten für Treffen von Personen, die sowieso zusammenleben oder in gerader Linie verwandt sind – wie Enkel, Kinder, Großeltern, Eltern. Das traditionelle Osteressen bei den Großeltern geht also rein rechtlich in Ordnung. Aber auf große Familienfeste sollte dieses Jahr trotzdem verzichtet werden. Die Bürger sind bundesweit dazu angehalten, Kontakte auch während der Feiertage zu minimieren. Auch wenn es schwer fällt: Eine Infektion kann für Oma und Opa sehr gefährlich und im Extremfall tödlich sein. "Feiern sie Ostern nur mit denen, mit denen sie ohnehin zusammen sind", mahnt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Darf ich verreisen? Auslandstrips sind derzeit keine gute Idee – vielerorts sind die Grenzen dicht, der Flugverkehr liegt am Boden. Eine Reisewarnung der Bundesregierung für touristische Auslandsreisen gilt noch bis mindestens Ende April. Auch in Deutschland ist die Vermietung von Unterkünften zu Urlaubszwecken untersagt. Man darf sich zwar ins Auto setzen und an die Nordsee fahren oder ins eigene Ferienhaus am Bodensee. Man sollte sich aber überlegen, ob das nötig ist. Die Behörden raten von Reisen ab.

Also soll ich an Ostern einfach daheim bleiben? Nein. Der Aufenthalt an der frischen Luft ist nicht verboten. Schließlich gibt es hier keine allgemeine Ausgangssperre wie in anderen Ländern. Spazieren, Radeln, Joggen, im Park sonnen – kein Problem, sofern man sich an die Kontaktregeln hält. "Der Osterspaziergang ist selbstverständlich erlaubt", sagt auch Kretschmann. Man darf aber nur mit der Kernfamilie, mit WG-Kollegen oder maximal zu zweit unterwegs sein. Zu allen anderen Personen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden.

Auch interessant
Corona-Ticker Baden-Württemberg: Keine aktuellen Lageberichte mehr
Corona-Streife: Junge Männer verstoßen zum 8. Mal gegen Verordnungen (Update)
Heidelberg/Rhein-Neckar: Appell von Politik und Polizei: "Bitte halten Sie sich weiter an die Regeln"
Joggen erlaubt, picknicken nicht: Was die Corona-Verordnungen in Heidelberg noch zulassen

Kann ich in die Kirche gehen? Ostern ist das wichtigste Fest für Christen und für viele Menschen von großer Bedeutung, sagte Kretschmann vor kurzem. Die Versammlung in Kirchen ist aber derzeit untersagt. Viele Gottesdienste werden aber über das Internet, im Fernsehen und im Radio live übertragen. Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger sieht das diesjährige Osterfest als wichtige Antwort auf Corona. Die österliche Botschaft gewinne durch die Krise zusätzlich an Bedeutung.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.