Darum ist das Aufenthaltsverbot in Heidelberg so wirksam
Beim ersten Verstoß werden 500 Euro fällig - Ordnungsamtsleiter: Neun Fälle im vergangenen Jahr

Von Holger Buchwald
Heidelberg. Aufenthaltsverbote für bestimmte Areale Heidelbergs sind in den Augen von Ordnungsamtsleiter Bernd Köster ein probates Mittel, um sich gegen Randalierer und Gewalttäter zur Wehr zu setzen. Bereits am ersten Tag des Weihnachtsmarktes hatte die Stadt gegen zwei Männer aus Heilbronn und dem Landkreis Karlsruhe ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot für die Heidelberger Altstadt und den Bismarckplatz verhängt. Bis Ende Februar dürfen sie sich dort nicht mehr blicken lassen. Denn wenn sie erwischt werden, wird es teuer.
Beim ersten Verstoß gegen das Verbot werden 500 Euro Zwangsgeld fällig, im Wiederholungsfall sogar 1000 Euro, wie Köster erklärt: "Wir haben 2019 neun Aufenthaltsverbote ausgesprochen. Die meisten für die Altstadt, aber auch ein paar für das Neckarvorland." Damit zeige die Stadt Heidelberg den Tätern die rote Karte und vermeide, dass sie hier noch einmal auffällig würden.
Die Randalierer vom Weihnachtsmarkt hatten am Kornmarkt Passanten angepöbelt und Flaschen auf den Boden geworfen. Sie gingen auch auf zwei Polizisten los, als diese einschritten. Es seien vor allem solche Attacken auf Beamte, die die Stadt und Polizei im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft unterbinden wollten, klärt Köster auf. Grundlage für ein Aufenthaltsverbot sei Paragraf 27a des Polizeigesetzes. Er finde auch in Fällen des schweren Diebstahls, bei Körperverletzungen oder Hausfriedensbruch Anwendung.
Im Gesetz ist ganz klar geregelt, dass das Verbot ganztägig gilt, aber die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten darf. "Schließlich handelt es sich um einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte", so Köster. Wer zwingend in die Altstadt müsse, etwa um seinen Hausarzt aufzusuchen oder zur Arbeit zu kommen, könne dies in begründeten Ausnahmefällen tun.
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Bevor die Stadt zu dem drastischen Mittel eines Aufenthaltsverbotes greift, haben die Beschuldigten ohnehin Anspruch auf rechtliches Gehör. Diejenigen, die in der Altstadt oder auf der Neckarwiese erwischt werden, müssen also erst einmal von der Stadt angeschrieben werden. Und sie dürfen sich zu den Vorwürfen äußern. 45 solcher Gefährderansprachen verzeichnete das Ordnungsamt in diesem Jahr. Nur in gravierenden Fällen oder bei Wiederholungstätern wurde dann auch das Aufenthaltsverbot verhängt.
Köster hält mehr von den drastischen Aufenthaltsverboten als vom alten "Gelbe-Karten-Konzept". Bis in die Jahre 2007 und 2008 bekamen Störer in der Altstadt diese "Gelbe Karte", mit der ihnen im Wiederholungsfall ein Hausverbot in allen Mitgliedsbetrieben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes in Heidelberg angedroht worden war. "Manche haben sich aber einen Spaß daraus gemacht und es bewusst darauf angelegt, eine Gelbe Karte als Trophäe zu ergattern", so Köster.
Wenn dagegen Aufenthaltsverbote ausgesprochen wurden, werden alle Polizeireviere, das Führungs- und Lagezentrum, aber auch der Kommunale Ordnungsdienst informiert. "Wir können dann über Personenkontrollen feststellen, ob die Betroffenen dagegen verstoßen", so Köster. Für ihn ist das kein großes Hindernis. "Wir hatten zum Beispiel einen großen und auffälligen Mann, ein richtiger Bär, der wiederholt zu Schlägereien in der Altstadt aufgerufen hatte. Wenn der sich blicken lässt, fällt das jedem auf."
Bislang ist Köster kein Verstoß bekannt. Denn wenn die Übeltäter das Zwangsgeld nicht bezahlen würden, könnten sie sogar in Zwangshaft genommen werden. "Auch aus diesem Grund ist das Aufenthaltsverbot so wirksam."



