Eberbach

AGL sieht trotz Gutachten noch eine Chance für Bürgerbegehren

SPD und CDU werden Rechtsgutachten wohl folgen und Bürgerentscheid als unzulässig ablehnen

06.09.2019 UPDATE: 07.09.2019 06:00 Uhr 56 Sekunden

Die Ende Juli übergebenen Listen für ein Bürgerbegehren "Windkraft am Hebert" in Eberbach mögen zwar das erfolgreiche Quorum von 804 Unterschriften überschritten haben. Rechtsgutachter sehen jedoch weitere Voraussetzungen für nicht erfüllt an. Der Gemeinderat entscheidet in der Sache am 19. September. Foto: Felix Hüll

Eberbach. (cum) Das Tauziehen um das Bürgerbegehren zur Windkraft auf dem Hebert geht auch nach dem vom Bürgermeister in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten des Heidelberger Fachanwalts für Verwaltungsrecht, Jürgen Behrendt, weiter. Behrendt sieht den angestrebten Bürgerentscheid als unzulässig an und begründet das unter anderem damit, dass sich das Begehren vornehmlich gegen Gemeinderatsbeschlüsse aus Januar und Februar richte und die Einreichungsfrist damit überschritten sei sowie mit einer unzureichenden Begründung. "Wenn man mit dem Geld der Bürger ein Gutachten in Auftrag gibt mit dem Ergebnis, dass der Bürger nichts zu sagen hat, dann ist das schizophren", sagte Rainer Olbert, Vertrauensmann der Initiative Bürgerbegehren, am Freitag in einer ersten Reaktion. Eine Stellungnahme dazu soll noch folgen.

Peter Stumpf, Fraktionssprecher der AGL, die das Bürgerbegehren unterstützt, sieht das Gutachten als "nicht so alternativlos": "Juristen sagen ja selbst: Drei Juristen, drei Meinungen, man muss sich dem nicht anschließen." Bei den Einwänden zur Begründung sehe er nichts, woran man diese substanziell festmachen könne. Knackpunkt sei wohl die Frage der Fristüberschreitung - aber auch da lasse sich anders argumentieren.

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Die SPD hat sich zu dem Thema bereits am Donnerstag zusammengesetzt und wird sich dem Gutachten wohl anschließen: "Da werden wir keine andere Chance haben, unabhängig, was wir persönlich davon halten", sagt Fraktionsvorsitzender Rolf Schieck. Die CDU hat sich noch nicht beraten. "Aber wenn zwei Fachanwälte für Verwaltungsrecht unabhängig voneinander zum gleichen Ergebnis kommen, ist das sicher qualifiziert und belastbar", so Michael Schulz.

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