"Mehr Demokratie" erklärt Bürgerbegehren für zulässig
Landesvorsitzender Dr. Edgar Wunder greift "Gefälligkeitsgutachter" Rico Faller scharf an

Edgar Wunder (r.) erklärt, wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide funktionieren und welche Fallstricke es gibt. Rainer Olbert hört aufmerksam zu. Foto: Christofer Menges
Von Felix Hüll
Eberbach/Stuttgart Einen Frontalangriff auf das Gutachten des Karlsruher Verwaltungsrecht-Fachanwalts Dr. Rico Faller startet der Landesvorsitzende des Fachverbandes "Mehr Demokratie", Dr. Edgar Wunder. Dieser Verein dokumentiert seit fast 30 Jahren sämtliche deutsche Bürgerbegehren und -entscheide.
In einer Mitteilung schreibt der Fachverband am Freitagmittag, Fallers Argumente gegen das angestrebte Eberbacher Windkraft-Bürgerbegehren seien allesamt "rechtsirrtümlich". Das Eberbacher Bürgerbegehren und der angedachte Bürgerentscheid seien zweifelsohne zulässig. Der Gemeinderat müsse das Begehren denn auch zwingend zulassen. Wunder: "Ein anderes Vorgehen wäre rechtswidrig." Ein Zurückweisen hätte vor Gericht keinen Bestand.
Der Verein Mehr Demokratie schrieb dies auch der Eberbacher Stadtverwaltung. In einer neunseitigen rechtlichen Stellungnahme legte der Verein seine juristische Auffassung dar.
"Rechtlich haltlos" seien vor allem Fallers wichtigste Argumente, der Bürgerentscheid müsse als endgültiger Gemeinderatsbeschluss wirken, die Einreichungsfrist sei überschritten worden und es werde der Eindruck erweckt, man könne übers Einrichten und den Betrieb von Rotoren entscheiden.
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Der Eberbacher Windkraftstandortgegner-Verein "Bürger für Bürger" hatte bei Fachanwalt Faller das erwähnte Gutachten in Auftrag gegeben. Wunder vom Verein "Mehr Demokratie" bezeichnet dies nun als "Gefälligkeitsgutachten". In ihm habe Faller auch noch die aktuell gültige Fassung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg außer Acht gelassen und sich auf inzwischen außer Kraft getretene Formulierungen gestützt.



